Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen "Lieferung und Zahlungskonditionen".
Mit dem Auftrag anerkennt der Käufer "Kunde" folgende Bedingungen:
Für alle Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen. Andere Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern oder anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt worden sind.
Für alle Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen. Andere Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern oder anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt worden sind.
Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler vorbehalten.
Die Angaben der CANOX® SWISS GmbH über Lieferfristen sind verbindlich.
Bei verspäteter Lieferung steht dem kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Empfängers.
Beanstandungen müssen innerhalb 7 Arbeitstagen nach Warenzustellung schriftlich geltend gemacht werden.
Jegliche Haftung der CANOX® SWISS GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen unter dem Vertrag sowie im Einsatz und Gebrauch der gelieferten Güter, Objekte bzw. erbrachten Leistungen ergeben, wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, welche von der CANOX® SWISS GmbH bei der Montage verwendet wurden, usw. Ware, die sich wegen fehlerhafter Beschaffenheit des Materials oder mangelhafter Fabrikation als unbrauchbar erweist, wird kostenlos ersetzt. Andere Entschädigungen irgendwelcher Art lehnen wir ausdrücklich ab. Ebenso übernehmen wir in Bezug auf die Eignung unserer Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck keine Verpflichtung und Garantie.
Ein Jahr ab Lieferdatum, sofern nichts anderes vermerkt. Die anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf und werden diese rechtzeitig gerügt, dann werden diese nach Ermessen der CANOX® SWISS GmbH entweder behoben oder die mangelhafte Ware ersetzt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die der Käufer selbst zu verantworten hat z.B. infolge unsachgemäßer Behandlung.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Ohne Skontoabzug, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die Zahlungen sind vom Besteller selbst dann zu leisten, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend macht oder wenn sich die Lieferung bzw. Leistungen aus Gründen, die die CANOX® SWISS GmbH nicht zu vertreten hat, verzögern. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Preisschuld mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen.
Im Zeitpunkt der Nettofälligkeit gemäß vorstehender Ziffer 7.1 tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.
Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir für jede Mahnung eine Mahngebühr:
1. Mahnung: 10.- sFr.
2. Mahnung: 15.- sFr.
3. Mahnung: 25.- sFr.
Eine fällige Forderung ist vom Besteller zum maximalen Zinssatz von 8% zu verzinsen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Nach dem Zahlungsbefehl wird die Betreibung erst zurückgezogen, wenn die Schuld samt Zinsen und Kosten beglichen ist.
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, vor.
Erfüllungsort für alle Geschäfte ist das Domizil der Verkaufsfirma; Gerichtsstand für beide Parteien ist St. Erhard, Luzern.