AGB


Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen "Lieferung und Zahlungskonditionen".
Mit dem Auftrag anerkennt der Käufer "Kunde" folgende Bedingungen:


1. Allgemein


Für alle Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen. Andere Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern oder anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt worden sind.


2. Preise


Für alle Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen. Andere Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern oder anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt worden sind.

2.1 Sortimentsänderungen

Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler vorbehalten.


3. Lieferung


3.1 Lieferfrist

Die Angaben der CANOX® SWISS GmbH über Lieferfristen sind verbindlich.

3.2 Verspätung

Bei verspäteter Lieferung steht dem kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu.


4. Versand


Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Empfängers.


5. Beanstandung


Beanstandungen müssen innerhalb 7 Arbeitstagen nach Warenzustellung schriftlich geltend gemacht werden.


6. Haftung


Jegliche Haftung der CANOX® SWISS GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen unter dem Vertrag sowie im Einsatz und Gebrauch der gelieferten Güter, Objekte bzw. erbrachten Leistungen ergeben, wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, welche von der CANOX® SWISS GmbH bei der Montage verwendet wurden, usw. Ware, die sich wegen fehlerhafter Beschaffenheit des Materials oder mangelhafter Fabrikation als unbrauchbar erweist, wird kostenlos ersetzt. Andere Entschädigungen irgendwelcher Art lehnen wir ausdrücklich ab. Ebenso übernehmen wir in Bezug auf die Eignung unserer Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck keine Verpflichtung und Garantie.

6.1 Garantie

Ein Jahr ab Lieferdatum, sofern nichts anderes vermerkt. Die anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf und werden diese rechtzeitig gerügt, dann werden diese nach Ermessen der CANOX® SWISS GmbH entweder behoben oder die mangelhafte Ware ersetzt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die der Käufer selbst zu verantworten hat z.B. infolge unsachgemäßer Behandlung.


7. Zahlungsbedinungen


7.1 Rechnung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Ohne Skontoabzug, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die Zahlungen sind vom Besteller selbst dann zu leisten, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend macht oder wenn sich die Lieferung bzw. Leistungen aus Gründen, die die CANOX® SWISS GmbH nicht zu vertreten hat, verzögern. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Preisschuld mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen.

7.2 Zahlungsverzug

Im Zeitpunkt der Nettofälligkeit gemäß vorstehender Ziffer 7.1 tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein.

7.3 Mahnung

Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir für jede Mahnung eine Mahngebühr:
1. Mahnung: 10.- sFr.
2. Mahnung: 15.- sFr.
3. Mahnung: 25.- sFr.

7.4 Zinssatz

Eine fällige Forderung ist vom Besteller zum maximalen Zinssatz von 8% zu verzinsen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7.5 Betreibung

Nach dem Zahlungsbefehl wird die Betreibung erst zurückgezogen, wenn die Schuld samt Zinsen und Kosten beglichen ist.


8. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, vor.


9. Eigentumsvorbehalt


Erfüllungsort für alle Geschäfte ist das Domizil der Verkaufsfirma; Gerichtsstand für beide Parteien ist St. Erhard, Luzern.